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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68   

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BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68 (https://dejure.org/1968,276)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1968 - 3 StR 72/68 (https://dejure.org/1968,276)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1968 - 3 StR 72/68 (https://dejure.org/1968,276)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper - Beschwerdeführer

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 169
  • NJW 1968, 1684
  • MDR 1968, 774
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68
    Die Revision beruft sich hier zu Unrecht auf BGHSt 18, 107, 108. Bei der Sachlage brauchte der Sachverständige nicht als Zeuge vereidigt zu werden.
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68
    Etwaige Verfahrensverstöße dieser Art werden erst beachtlich, wenn der Beschwerdeführer sie in einer den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechender Weise rügt (BGHSt 10, 278).
  • BGH, 23.02.1960 - 5 StR 513/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68
    Ob auf einen solchen Besetzungsfehler beim Eröffnungsbeschluß eine Revision überhaupt nicht gestützt werden kann, wie der 5. Strafsenat des Bundesgrichtshofes unter Hinweis auf § 210 Abs. 1 StPO meint (vgl. Urteile vom 23. Februar 1960 - 5 StR 513/59 und vom 27. Februar 1962 - 5 StR 520/61), kann dahinstehen.
  • BGH, 27.02.1962 - 5 StR 520/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68
    Ob auf einen solchen Besetzungsfehler beim Eröffnungsbeschluß eine Revision überhaupt nicht gestützt werden kann, wie der 5. Strafsenat des Bundesgrichtshofes unter Hinweis auf § 210 Abs. 1 StPO meint (vgl. Urteile vom 23. Februar 1960 - 5 StR 513/59 und vom 27. Februar 1962 - 5 StR 520/61), kann dahinstehen.
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Sie gibt die den angeblichen Mangel enthaltenden Tatsachen nicht so vollständig an, daß das Revisionsgericht bereits aufgrund der Revisionsschrift prüfen könnte, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn der behauptete Sachverhalt bewiesen wird (vgl. BGHSt 22, 169; 27, 216).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO muss ein Beschwerdeführer die den behaupteten Verfahrens verstoß begründenden Tatsachen so vollständig mitteilen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsrechtfertigungsschrift überprüfen kann, ob der geltend gemachte Rechtsfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind (BGHSt 22, 169, 170; Meyer-Goßner, StPO 52.Aufl. § 344 Rn. 24 mwN.).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81

    Maschinenpistole als öffentliche Einrichtung - Sondereinheit der Polizei als

    Die bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll reicht insoweit nicht aus (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 22, 169, 170; 29, 203, 204).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01

    Besetzungsrüge; Verfahrensrüge; Zulässigkeit; Anwesenheit; Wesentliche

    Die Revision trägt nicht vor, daß der Schöffe G. bei richtiger Gesetzesanwendung nicht zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen und deshalb nicht der gesetzliche Richter war (vgl. BGHSt 22, 169; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 52; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 338 Rdn. 21).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Es erschöpft sich in der bloßen Angabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der Schlußfolgerung, daß die Fünfwochenfrist nicht eingehalten sei; die Tatsachen, die diese Schlußfolgerung rechtfertigen könnten, gibt die Revision indessen nicht wieder (vgl. BGHSt 22, 169, 170).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68

    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3

    Die Bitte an das Revisionsgericht, dies zu überprüfen, genügt den Anforderungen an die sogenannte Besetzungsrüge ebensowenig wie etwa die allgemeine, nicht näher ausgeführte Behauptung, die mitwirkenden Richter hätten dem Spruchkörper nicht angehört oder dieser sei unrichtig besetzt gewesen (vgl. etwa BGH in NJW 1968, 1684); vielmehr erfordert die Rüge unvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts wegen Tätigwerdens des stellvertretenden Vorsitzenden die Angabe, daß der ordentliche Vorsitzende nicht verhindert war (vgl. Beschluß vom 25. August 1964 - BVerwG I CB 92.64 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 17]).
  • BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77

    Feststellung der Vorstrafen in Abwesenheit des Angeklagten - Zweifel an der

    Da der beanstandete Beschluß nur lückenhaft mitgeteilt wird, kann nicht bereits aufgrund der Revisionsschrift geprüft werden, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 22, 169).
  • BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76

    Anforderungen an die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts - Vergehen gegen das

    Die Angaben zu einer Verfahrensrüge müssen so gehalten sein, daß das Revisionsgericht ohne Zuhilfenahme weiterer Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; 22, 169).
  • OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03

    Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung;

    Nach dieser Vorschrift sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und so genau mitzuteilen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift das Vorliegen eines Verfahrensfehlers prüfen kann (BGHSt 3, 213; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 29, 203).
  • OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss 329/03

    vor der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag; Verfahrensrüge; Begründung

    Nach dieser Vorschrift sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und so genau mitzuteilen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift das Vorliegen eines Verfahrensfehlers prüfen kann (BGHSt 3, 213; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 29, 403).
  • BVerwG, 15.02.1969 - III B 171.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Erhebung

  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 598/80

    Auswirkungen der beruflichen Stellung eines amerikanischen Soldaten auf die

  • BGH, 30.04.1974 - 1 StR 35/74

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener räuberischer Erpressung in

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85

    Anforderung an eine Revision wegen Verletzung des Verfahrensrechts -

  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 575/82

    Verletzung der Aufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung) -

  • BGH, 22.07.1977 - 3 StR 139/77

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Hehlerei - Rechtmäßigkeit der Feststellung

  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 708/78

    Rüge der fehlerhaften Verwerfung von Ablehnungsgesuchen nach Revisionsmaßstäben -

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 536/72

    Mangelhafte Akustik des Schwurgerichtssaales - Tatmehrheit oder Tateinheit

  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 69/69

    Beweis über die Öffentlichkeit einer Verhandlung - Gutachten über den

  • BGH, 15.01.1976 - 4 StR 436/75

    Zulässigkeit der Besetzung des Schwurgericht mit denselben Richtern für alle

  • BGH, 19.12.1972 - 1 StR 528/72

    Anforderungen an eine ordnungsgemäßen Erhebung der Besetzungsrüge - Zu

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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1968 - 4 StR 343/65   

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https://dejure.org/1968,831
BGH, 29.05.1968 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1968,831)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1968 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1968,831)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1968 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1968,831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit eines Verteidigers im Revisionsrechtszug - Bewilligung einer Pauschvergütung - Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 166
  • NJW 1968, 1684
  • MDR 1968, 775
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das

    Beantragt der Verteidiger, der dem Angeklagten im ersten Rechtszuge und für die Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (§ 350 Abs. 3 StPO) bestellt worden ist, eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGebO, so entscheidet der Bundesgerichtshof nur über die Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionsverhandlung (abweichend von BGHSt 22, 166).

    Ein solches Verfahren hatte der 4. Strafsenat in BGHSt 22, 166 im Hinblick auf die §§ 97, 86 Abs. 1 Nr. 1 BRAGebO für rechtlich bedenklich, aus praktischen Gründen für untunlich gehalten.

    Die Entscheidung BGHSt 22, 166 ist indessen, wie ihre Gründe erweisen, vor allem auf praktische Belange abgestellt.

  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 424/75

    Antrag eines gerichtlich bestellten Verteidigers auf Festsetzung einer

    Es stützt sich hierbei auf die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1968 - 4 StR 343/65.
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